ElternAbsenzen
Absenzen
Absenzen
Absenzen vom Unterricht
Muss eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben, müssen die Eltern ihr Kind vor Unterrichtsbeginn via KLAPP abmelden.
Absenzen für Zahnarzt- oder Arzttermine müssen im KLAPP ebenfalls mit Absenz eingetragen werden.
Beurlaubungen
Als Beurlaubung gilt die bewilligte Abwesenheit von der Schule. Eltern haben die Möglichkeit ihr Kind maximal für 6 Halbtage abzumelden.
Die Selbstdispensation muss mindestens zwei Tage vor Beginn der Dispensation via KLAPP als "Jokertag" der Lehrperson mitgeteilt werden.
Sind die 6 Halbtage erreicht oder werden insgesamt überschritten, wenden sich die Eltern mit einer schriftlichen begründeten Beurlaubung an die Schulleitung. Das Formular muss mind. 7 Tage vor Beginn der Beurlaubung eingereicht werden.
Für den Schulanfang, nach den Sommerferien und an Spezialtagen ist keine Selbstdispensation oder Beurlaubung möglich.