Eltern

Absenzen

VL SOZ SCHULE 1045227

Absenzen

Absenzen vom Unterricht

Muss eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben, müssen die Eltern ihr Kind vor Unterrichtsbeginn via KLAPP abmelden.

Absenzen für Zahnarzt- oder Arzttermine müssen im KLAPP ebenfalls mit Absenz eingetragen werden. 
 

Beurlaubungen

Als Beurlaubung gilt die bewilligte Abwesenheit von der Schule. Eltern haben die Möglichkeit ihr Kind maximal für 6 Halbtage abzumelden.

Die Selbstdispensation muss mindestens zwei Tage vor Beginn der Dispensation via KLAPP als "Jokertag" der Lehrperson mitgeteilt werden.

Sind die 6 Halbtage erreicht oder werden insgesamt überschritten, wenden sich die Eltern mit einer schriftlichen begründeten Beurlaubung an die Schulleitung. Das Formular muss mind. 7 Tage vor Beginn der Beurlaubung eingereicht werden. 

Für den Schulanfang, nach den Sommerferien und an Spezialtagen ist keine Selbstdispensation oder Beurlaubung möglich. 

Formular für Gesuch für Dispensation