Eltern

Absenzen

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Absenzen

Schulabsenzen 

Muss ein/e Schüler/in wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben, müssen die Eltern ihr Kind noch vor Unterrichtsbeginn via KLAPP abmelden.
 

Schuldispensationen 

Wenn Eltern ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht freistellen möchten, teilen sie dies der zuständigen Lehrperson mindestens 7 Tage vorher mit. 

Die Lehrperson kann eine/n Schüler/in pro Schuljahr bis maximal 6 Halbtage vom Schulunterricht dispensieren. Weitergehende Anfragen müssen der Schulleitung 30 Tage vorher schriftlich eingereicht werden. Das Formular ist auf dieser Website zu finden. Absenzen für Zahnarzt- oder Arzttermine werden den 6 Halbtagen nicht angerechnet. Für den Schulanfang nach den Sommerferien und an Spezialtagen (z.B. Sport- und Projekttage) werden keine Dispensationen bewilligt. 
 

Was tun, wenn Kinder und Jugendliche krank sind? 

Kranke Kinder und Jugendliche bleiben zu Hause, bis sie mindestens 24 Stunden fieberfrei sind und sich wieder fit fühlen. 

Formular für Gesuch für Dispensation