Schulbetrieb

Beurteilung und Übertritt

VL SHT SCHULE 530313

Beurteilung im Lehrplan 21

Eine ganzheitliche Beurteilung berücksichtigt die fachlichen und die überfachlichen Kompetenzen.

 

Die Beurteilung richtet sich nach dem Lehrplan 21. 

Die Kompetenzorientierung ergibt neue Akzente in der Betrachtung von Lernen und Unterricht, sowie im Bezug auf die Rückmeldung und Beurteilung von Lernprozessen und Schülerleistungen. 

Die Schülerinnen und Schüler werden ganzheitlich beurteilt, das heisst: es werden formative und summative Beurteilungsformen angewendet

Die formative (prozessbegleitende) Beurteilung sind Rückmeldungen, die den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler direkt unterstützen. Es ist eine förderorientierte Beurteilungsform.

Die summative (prozessabschliessende, bilanzierende) Beurteilung richtet das Augenmerk auf den Leistungsstand der Schülerin/des Schülers nach Abschluss eines längeren Zeitraums (Lerneinheit, Semester) und zieht Bilanz über die erworbenen Kompetenzen (Noten). Diese werden im Zeugnis ausgewiesen.

Die überfachlichen Kompetenzen werden anhand von je drei Kriterien beurteilt und im Zeugnis ausgewiesen.

Lern- und Arbeitsverhalten

  • sich aktiv am Unterricht beteiligen
  • sorgfältig arbeiten
  • selbstständig arbeiten

Sozialverhalten

  • mit anderen zusammenarbeiten
  • sich an Regeln halten
  • respektvoll mit anderen umgehen

Übertritt

Nach der 6. Primarklasse erfolgt der Übertritt in die 1. Oberstufe. 

Der Entschied für den Übertritt trifft die Klassenlehrperson im Gespräch mit der Schülerin /dem Schüler und den Eltern. Es werden die schulischen Leistungen der 5. Klasse und des 1. Semester der 6. Klasse, sowie die ganzheitliche Beurteilung der Schülerin / des Schülers berücksichtigt.  

In den Fächern Mathematik, Englisch, Französisch und Deutsch werden die Schülerinnen und Schülerinnen gemäss ihren Leistungen in ein Niveau A (erhöhte Anforderungen) oder B (Grundanforderungen) eingeteilt. Bei guten Leistungen ist ein Wechsel in die 1. Oberstufe des Gymnasiums möglich. 

 

Der Entscheid erfolgt jeweils per 1. März der 6. Klasse.